Rechtsanwalt Bad Pyrmont als Fachanwalt für Familienrecht in Bad Pyrmont. Die Rechtsänwälte haben auch eine Zulassung als Notar in Bad Pyrmont.
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Verkehrsrecht

Zum Verkehrsrecht zählt bei uns neben der Bearbeitung von Verkehrsunfällen in zivil-
rechtlicher Hinsicht wie insbesondere die Schadensregulierung auf Seiten des Geschä-
digten und die Abwehr unberechtigter Ansprüche auf Seiten des Schadensverursachers (sog. Verkehrszivilrecht) auch die Vertretung in den Fällen, in denen Ihnen der Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder einer im Straßenverkehr typischen Straftat (z.B. Unfallflucht, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt) gemacht wird.

Rechtsanwalt Bad Pyrmont als Fachanwalt für Familienrecht in Bad Pyrmont. Die Rechtsänwälte haben auch eine Zulassung als Notar in Bad Pyrmont.

Da häufig beides zusammen kommt, sind Sie bei uns in jedem Fall in den richtigen Händen.

Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei vor allem auch in der Prüfung der Unfallursache und hier wiede-
rum in der Feststellung von Verschulden und Mitverschulden sowie der Frage, ob ein Verkehrsverstoß vorliegt. Gerade hierdurch wird die Haftungsquote bestimmt.


Bei der Schadensregulierung selbst prüfen wir für Sie sämtliche in Betracht kommenden Schadenspositionen und die Erfolgsaussichten ihrer Durchsetzbarkeit gegen den gegner-
ischen Fahrer/Halter sowie die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Zu nennen sind insoweit u.a. die Sach- und Sachfolgeschäden wie z.B. Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Mietwagenkosten bzw. Nut-
zungsausfall usw. und die Personenschäden wie z.B. Schmerzensgeld und Verdienstausfall.

Kosten der Rechtsverfolgung/Anwaltskosten

Scheuen Sie sich nicht, uns umgehend aufzusuchen, wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit sind, ebenso wie die anderen Positionen der Schadensabwicklung, ein Teil des Schadens und damit erstattungsfähig.

Das bedeutet, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung bei Eintrittspflicht die Anwalts-
kosten ebenso zu zahlen verpflichtet ist wie beispielsweise die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug oder Schmerzensgeld. Sind Sie vollständig schuldlos an einem Unfall, kommen folglich keinerlei Anwaltskosten für die Schadensregulierung auf Sie zu.

Warum sollten Sie sich also die Mühe machen und aufwendige Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung führen und hierbei womöglich noch Ihnen zustehende An-
sprüche preisgeben? Dies alles gehört in die Hände von Experten.

Beachten Sie bitte auch, dass sämtliche berechtigten Schadensersatz- und Schmerzens-
geldansprüche vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer zu erfüllen sind und Sie demgemäß als Geschädigter von diesen keine objektive Information oder Beratung be-
züglich der Schadensregulierung erwarten können. Eine objektive rechtliche Interessen-
vertretung kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt geben.

Ein typisches Vorgehen der Haftpflichtversicherer besteht z.B. darin, dass diese einen eigenen Sachverständigen schicken und häufig Stundensätze für Reparaturarbeiten zugrundelegen, die unter den Sätzen einer Fachwerkstatt liegen. Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen und die Stundensätze einer Fachwerkstatt.

Richtiges Verhalten beim Verkehrsunfall

Durch "richtiges" Verhalten bereits am Unfallort können Sie die Weichen für eine spätere erfolgreiche Schadensabwicklung stellen. Versäumnisse können ggfls. später nicht mehr nachgeholt werden. Hierzu einige Stichpunkte:

  • Polizei

Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, rufen Sie unbedingt die Polizei und lassen Sie den Unfall polizeilich aufnehmen.

Kommen Sie als Unfallverursacher in Betracht, sollten Sie zum Unfall keine Angaben machen. Sie sind hierzu auch gegenüber der Polizei nicht verpflichtet und haben das Recht, sich vorher mit Ihrem Anwalt zu besprechen. Lediglich Ihre Personalien müssen Sie angeben. Spontane Äußerungen gerade unter dem Eindruck des Unfalls haben schön häufig zu Nachteilen geführt.

  • Schuldanerkenntnis

Ein Schuldanerkenntnis sollten Sie in keinem Fall abgeben. Sie gefährden damit Ihre Ansprüche.

  • Beweise sichern

Nimmt die Polizei - aus welchen Gründen auch immer - den Unfall nicht auf, notieren Sie sich unbedingt das gegnerische Kennzeichen und lassen Sie sich Namen und Anschrift des Fahrers, des Halters und der gegnerischen Versicherung geben. Stellen Sie ggfls. Zeugen fest und notieren Sie sich auch deren Personalien. Falls möglich machen Sie Fotos, ggfls. Zeichnungen vom Unfallort.

  • Eigene Versicherung benachrichtigen

Nach den Versicherungsbedingungen sind Sie verpflichtet, Ihre eigene Versicherung unverzüglich von einem Unfall zu unterrichten, auch wenn Sie der Meinung sind, an dem Unfall keine Schuld zu tragen. Ansonsten riskieren Sie den Versicherungsschutz im Verhältnis zu Ihrer eigenen Versicherung.

Letztendlich können wir nur dringend dazu raten, gleich nach dem Unfall Ihren Anwalt einzuschalten, damit die Weichen für eine erfolgreiche Schadensregulierung gelegt werden können und Ihr Schaden sich nicht noch vergrößert.

Gehen Sie zum Anwalt Ihres Vertrauens - Rechtsanwalt und Notar Dr. Berghof, Fachanwalt für Familienrecht in Bad Pyrmont

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Dr. Berghof| Kirchstraße 22|31812 Bad Pyrmont| Tel: 05281-961117|Fax: 05281-961216
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