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Strafrecht und OrdnungswidrigkeitenBeide Rechtsgebiete - das Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht - haben gemein- Rechtssystematisch gehört das Ordnungswidrigkeitenrecht deshalb zum Strafrecht, wobei das Strafrecht Vorrang hat, wenn eine Handlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrig- Die bedeutendste Gruppe der Ordnungswidrigkeiten ergibt sich aus der Straßenverkehrs- Unabhängig davon, ob Ihnen eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird und ob Ihnen eine Straftat angelastet oder ein Bußgeld/Fahrverbot angedroht wird oder bereits gegen Sie verhängt worden ist, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir werden unverzüglich Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen und sodann die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen und ausführlich mit Ihnen erörtern, um gemeinsam eine erfolgversprechende Verteidigung zu erarbeiten. Ziel unserer Tätigkeit ist dabei selbst- Als" Rechtsanwalt an Ihrer Seite" sind wir ein wesentlicher Garant für ein faires Verfahren. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Die Rechtsanwaltskanzlei in Bad Pyrmont - Rechtsanwalt Dr. Berghof, Fachanwalt für Familienrecht |
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