Rechtsanwalt Bad Pyrmont als Fachanwalt für Familienrecht in Bad Pyrmont. Die Rechtsänwälte haben auch eine Zulassung als Notar in Bad Pyrmont.
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Rechtsgebiete

Hier geben wir Ihnen einen Überblick über unser Leistungsangebot und die Schwerpunkte unserer Tätigkeit, der von uns bearbeiteten "Rechtsgebiete":

  • Erbrecht
  • Familienrecht (Fachanwalt für Familienrecht)
  • Notariat
  • Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Bad Pyrmont als Fachanwalt für Familienrecht in Bad Pyrmont. Die Rechtsänwälte haben auch eine Zulassung als Notar in Bad Pyrmont.

Was ist ein "Rechtsgebiet"?

Der interessierte Leser wird sich fragen, was eigentlich ein "Rechtsgebiet" ist bzw. was darunter zu verstehen ist.

Als Rechtsgebiet wird in der Regel ein Teilgebiet des Rechts bezeichnet, wobei es für die Abgrenzung, wann von einem eigenständigen Rechtsgebiet gesprochen werden kann, keine allgemeingültige Definition gibt.

Als hauptsächliche und selbständige Rechtsgebiete gelten das Privat-/Zivilrecht auf der einen Seite und das öffentliche Recht auf der anderen Seite.

Das Hauptunterscheidungsmerkmal liegt dabei in den jeweiligen Rechtsbeziehungen des Betroffenen, nämlich beim Zivilrecht in der Beziehung Privatperson zu Privatperson und beim öffentlichen Recht in der Beziehung Privatperson zum Staat. Abgesehen davon wird das Strafrecht, das danach eigentlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre, häufig als selbständiges Rechtsgebiet angesehen.

Differenzierung nach "Lebensbereich" und "Regelungsbereich"

Von dieser eher streng-juristischen Sichtweise abgesehen können "Rechtsgebiete" auch nach formalen Kriterien eingeteilt werden, insbesondere nach sachlichen Regelungsberei-
chen und nach Bereichen der Lebenswirklichkeit, die wiederum in sich selbst unterteilbar sind.

Ein Beispiel hierfür bietet das Familienrecht, das sich u.a. aus den Regelungsbereichen der Eheleute zueinander, dem Verhältnis Eltern/Kinder, aber z.B. auch aus den Regelungen zu Hausrat und Ehewohnung oder zum Kindeswohl zusammensetzt, wenn es beispielsweise um den Entzug des Sorgerechts durch das Jugendamt geht (Verhältnis Eltern/Staat), wobei immer ein und derselbe Lebensbereich betroffen ist, nämlich der der Familie.

Gleiches gilt für das Verkehrsrecht, in dem es um den Lebensbereich der Teilnahme am Straßenverkehr geht und das die Regelungsbereiche der zivilrechtlichen Schadensregu-
lierung auf der einen Seite (Verhältnis Bürger/Bürger bzw. Bürger/Versicherung) und die des Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrechts mit Verkehrsverstößen auf der anderen Seite (Verhältnis Bürger/Staat) beinhaltet.

Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens - Rechtsanwalt Dr. Berghof, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, Bad Pyrmont

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