Rechtsanwalt Bad Pyrmont als Fachanwalt für Familienrecht in Bad Pyrmont. Die Rechtsänwälte haben auch eine Zulassung als Notar in Bad Pyrmont.
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Notargeschäfte

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Dr. Berghof mit dem Amtssitz in Bad Pyrmont als Notar zugelassen.

Im Unterschied zum Rechtsanwalt ist der Notar nicht Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer Betreuer der Beteiligten. Die notariellen Tätigkeiten sind Amtshandlungen, nicht privatrechtliche Dienstleistungen.

Selbstverständlich sind Herr Dr. Beghof und seine Mitarbeiter dabei ebenso wie im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Der Notar ist dazu berufen, Beglaubigungen sowie Beurkundungen von Rechtsvorgungen vorzunehmen und andere Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege wahrzunehmen.

Zu den noteriellen Aufgaben gehört insbesondere die Beurkundung von Rechtsgeschäften soweit das Gesetz die Beurkundung in notarieller Form vorschreibt wie z.B.

Rechtsanwalt Bad Pyrmont als Fachanwalt für Familienrecht in Bad Pyrmont. Die Rechtsänwälte haben auch eine Zulassung als Notar in Bad Pyrmont.

  • Grundstücksgeschäfte
  • Erbverträge
  • Eheverträge und nacheheliche Unterhaltsvereinbarungen
  • Schenkungsversprechen
  • Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften

Ferner werden Beurkundungen durchgeführt, wenn dies von den Beteiligten gew?nscht wird, wie z.B. bei besonders wichtigen Erklärungen oder Verträgen wie

  • Testamenten
  • Patientenverfügungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Generalvollmachten.


Hinzu kommen Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften sowie Beurkundungen von tatsächlichen Vorgängen (z.B. Gesellschafterversammlungen), die Aufnahme von Ver-
mögens- und Nachlassverzeichnissen und die mittlerweile in elektronischer Form vorge-
schriebene An-/Abmeldungen bei den Registergerichten.

Bei uns kann damit jeder notarielle Vertrag beurkundet und Erklärungen beglaubigt werden.

Eine ausführliche Erörterung und Beratung zum Inhalt des gewünschten Vertrages sowie zur Gestaltung abzugebender Erklärungen - wie dies insbesondere bei der Abfassung eines Testaments, Erbvertrages, Patienten- und Vorsorgevollmacht erforderlich und sinnvoll ist - gehört ebenso zu unserem Tätigkeitsfeld wie die gemeinsame Besprechung von (nachträglichen) Änderungswünschen und die Berücksichtigung von einzelfallbezogenen Besonderheiten.

Fragen Sie uns. Wir helfen Ihnen auch hier gerne. Die Notare Ihres Vertrauens in Bad Pyrmont - Dr. Berghof, Fachanwalt für Familienrecht

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Dr. Berghof| Kirchstraße 22|31812 Bad Pyrmont| Tel: 05281-961117|Fax: 05281-961216
E-Mail: dr.berghof@web.de

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